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Wir begleiten Sie gerne!

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Zögern Sie nicht mit uns ins Kontakt zu treten.
Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail, oder per Videotelefonie.

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So können Sie jederzeit überprüfen, wie viel Geld Sie einplanen müssen.

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Wichtige Informationen

Wir helfen Ihnen gerne

Mit Antragstellung durch mich wird das Verfahren in Gang gesetzt. Anschließend müssen die Gerichtskosten eingezahlt werden. Nach Einzahlung/Gewährung der Verfahrenskostenhilfe wird die Scheidung dem/der Antragsgegner*in zugestellt. Diese kann nun eigene Anträge stellen oder der Scheidung zustimmen. Bereits in diesem Zeitpunkt wird die Ehezeit festgesetzt und die Formulare zum Versorgungsausgleich übersandt, welche meist innerhalb von 4 Wochen zurückgesandt werden müssen. Dabei werden die Rentenanwartschaften geklärt.

Nach circa 3 Monaten – ohne Versorgungsausgleich – findet ein Gerichtstermin statt.

Bei Durchführung des Versorgungsausgleiches dauert das Verfahren meist 5- 7 Monate. Hier kann es jedoch zu Verzögerungen kommen, falls Nachfragen entstehen.

Durch einen Anwaltsschriftsatz wird die Scheidung eingereicht. Dies machen wir sobald das Scheidungsformular sowie die weiteren notwendigen Formulare übersandt wurden.

Bei entsprechenden Voraussetzungen – welche wir für Sie gerne prüfen – wird im Scheidungsverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Zum Antragsformular nutzen Sie den Link.

Der Preis einer Scheidung setzt sich aus dem dreifachen Nettoeinkommen plus Versorgungsausgleich als Grundlage der Gebühren zusammen. Nutzen Sie dafür den Kostenrechner oder sprechen Sie mich an.

Anbei haben wir ein Beispiel vorbereitet.

Bei Gericht bin ich persönlich mit anwesend.

Das Gericht wird die Personalien prüfen und Sie anhören, ob die Scheidungsvoraussetzungen erfüllt sind. Anschließend wird der Scheidungsantrag gestellt und anschließend der Versorgungsausgleich – sofern er durchgeführt wird – erörtert oder ein entsprechender Verzicht diskutiert.

Anschließend wird der Richter*in per Beschluss die Ehe/Lebenspartnerschaft scheiden.

Abschließend wird der Verfahrenswert (Grundlage für Gerichts- und Anwaltskosten) erörtert und festgesetzt.

Kontaktmöglichkeiten

Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

  • E-Mail

    kontakt@scheidung-bundesweit.online

  • Telefon

    0341 / 49 39 80 4

    0179 / 32 36 59 5

  • Videotelefonie

    Nach Terminabsprache

  • Fax

    0341 / 49 39 80 5

  • Adresse

    Rechtsanwaltskanzlei Martin Radowsky
    Delitzscher Straße 15
    04129 Leipzig

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